Neue Mitarbeiter Zunächst befristet einstellen

Wechseln nicht alle Mitarbeiter, die sich der Nachfolger wünscht, braucht er neue Arbeitskräfte. Um sich nicht gleich fest zu binden oder neue Kräfte erst einmal ausgiebig zu testen, bieten sich befristete Arbeitsverträge an. Die wichtigsten Punkte dazu lesen Sie hier.

befristeter Arbeitsvertrag
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Zwei Jahre

Ein auf bis zu zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch ohne Kündigung, auch wenn es sich um Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte handelt - Mitarbeiter also, die sonst unkündbar sind.

Sachgrund

Am einfachsten ist der befristete Arbeitsvertrag mit einem Sachgrund wie etwa Krankheitsvertretung, Anschluss an Ausbildung oder Studium oder ein Probearbeitsverhältnis.

Kein Sachgrund

Liegt kein Sachgrund vor, kann der Betrieb neuen Mitarbeitern einen befristeten „Arbeitsvertrag ohne Sachgrund“ für bis zu zwei Jahre anbieten, der bis zu dreimal verlängert werden darf, also zum Beispiel viermal ein halbes Jahr dauert.

Mustertext

Die automatische Beendigung muss klar formuliert sein. Beispiel: „Die Einstellung erfolgt befristet vom 1.11.2011 bis zum 30.4.2012. Dieser Zeit-raum dient der Erprobung des Mitarbeiters. Am 30.4.2012 endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Auch während der Befristung kann das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden.“