Der Kunde hat die Rechnung bezahlt, die Umsatzsteuer ist ans Finanzamt abgeführt. Wird dann ein Nachlass gewährt und die Rechnung geändert, gibt es anteilig Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück.
Umsatzsteuer: Bei Rechnungsänderung zurückfordern
Maßgeblich für die Berichtigung der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt, in dem der vereinbarte Teil des Rechnungsbetrags zurückgezahlt wird, so die Oberfinanzdirektion Hannover (Verfügung v. 4.8.2009, S 7330 – 25 – StO 181).
Tipp: Wer ins Umsatzsteuergesetz sieht, wird in Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuerrichtlinien genau das Gegenteil finden. Die Berichtigung der Umsatzsteuer ist danach bereits zum Zeitpunkt einer Vertragsänderung möglich. Doch diese Vorschrift ist durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (V R 56/06) überholt und deshalb nicht mehr anzuwenden. Halten Sie sich daher an die Verfügung, auch wenn Ihr Betrieb in einem anderen Finanzbezirk ist.