Umsatzsteuer: Bei Rechnungsänderung zurückfordern

Der Kunde hat die Rechnung bezahlt, die Umsatzsteuer ist ans Finanzamt abgeführt. Wird dann ein Nachlass gewährt und die Rechnung geändert, gibt es anteilig Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück.

Umsatzsteuer: Bei Rechnungsänderung zurückfordern

Maßgeblich für die Berichtigung der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt, in dem der vereinbarte Teil des Rechnungsbetrags zurückgezahlt wird, so die Oberfinanzdirektion Hannover (Verfügung v. 4.8.2009, S 7330 – 25 – StO 181).

Tipp: Wer ins Umsatzsteuergesetz sieht, wird in Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuerrichtlinien genau das Gegenteil finden. Die Berichtigung der Umsatzsteuer ist danach bereits zum Zeitpunkt einer Vertragsänderung möglich. Doch diese Vorschrift ist durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (V R 56/06) überholt und deshalb nicht mehr anzuwenden. Halten Sie sich daher an die Verfügung, auch wenn Ihr Betrieb in einem anderen Finanzbezirk ist.