Im Hörgeräteakustiker-Handwerk muss für jeden Betrieb ein Meister angemeldet sein, so entschied der Bundesgerichtshof 2013 (I ZR 222 / 11).
Meister für jeden Betrieb
Dafür sind aber die Öffnungszeiten der Hörakustik-Fachgeschäfte gelockert worden. So soll es Betrieben durchaus erlaubt sein, ihre Läden auch dann geöffnet zu halten, wenn kein Meister vor Ort ist. Jedoch dürfen in dieser Zeit keine vollhandwerklichen Tätigkeiten vorgenommen werden. Ausschließlich außerhandwerkliche Dienstleistungen wie die Terminvergabe oder der Batterieverkauf dürfen erledigt werden. Die Entscheidung wird vor allem von der Geschäftsführung der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker sehr begrüßt.