ZDH Kurzarbeit auch für Handwerksbetriebe

In der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zunehmend zu spüren. In dieser Situation kann Kurzarbeit auch für Handwerksbetriebe ein geeignetes Mittel sein, um einen vorübergehenden Auftragsrückgang zu überbrücken, erklärt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Damit können Kündigungen vermieden und die Bindung von Fachkräften gesichert werden. Im Vorfeld der jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Neuregelungen zur Kurzarbeit hat sich der ZDH deshalb für eine deutliche finanzielle Entlastung der Betriebe und für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens ausgesprochen.

ZDH

Kurzarbeit auch für Handwerksbetriebe

Mit dem am 13. Februar 2009 vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" sind rückwirkend zum 1. Februar 2009 folgende Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden:

- Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen.

- Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können auf Antrag für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100 Prozent übernommen werden.

- Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Damit wird die bisher geltende Bedingung ausgesetzt, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss.

- Auch müssen nicht mehr wie bisher Arbeitszeitkonten vor Bezug des Kurzarbeitergeldes ins Minus gebracht werden. Darüber hinaus wirken sich ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitzeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen nicht mehr negativ auf die Höhe des Kurzabeitergeldes aus.

Ein zentraler Grund, der bislang viele gerade kleine Unternehmen davon abgehalten hat, Kurzarbeitergeld zu beantragen, war das komplizierte Antragsverfahren gegenüber der Arbeitsverwaltung. In intensiven Beratungen des ZDH mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales konnte erreicht werden, dass das bisher vierseitige Formular für die Beantragung von Kurzarbeitergeld auf zwei Seiten verkürzt und deutlich vereinfacht wurde, teilt der Wirtschaftsverband mit. Im Internet kann es auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden.

Zu dem Gesamtkomplex Kurzarbeitergeld hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Web-Page "Einsatz für Arbeit" ins Internet gestellt. (coh )