Frühlingsfest: Steuerfrei Mitarbeiter einladen
Es ist die Zeit der Frühlingsfeste. Steuerlich spricht man von Betriebsveranstaltungen. Ziel des Chefs dabei: Der Zusammenhalt im Betrieb wird gefördert und die Mitarbeiter motiviert. Wer Grenzwerte einhält, muss keine Lohnsteuer (und Sozialabgaben) berechnen.
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