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Aktuelles Urteil: Steuerbegünstigung für Dichtheitsprüfungen

Das Einkommensteuergesetz sieht für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 1.200 Euro vor. Ihre Kunden können sich so einen Teil Ihres Lohns vom Finanzamt wiederholen. Bisher wollte das Finanzamt jedoch Gutachtertätigkeiten nicht berücksichtigen. Dies hat sich jetzt teilweise geändert. › mehr
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Firmenwagen: Kein Abzug der Betriebsausgaben für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen privat nutzen, müssen sich diesen Sachbezug wie Arbeitslohn bei der Steuer anrechnen lassen. Das erfolgt über die 1%-Methode. Ein findiger Arbeitnehmer wollte diese Besteuerung mindern, indem er dem Finanzamt mitteilte, den privat genutzten Wagen auch für eigene betriebliche Fahrten zu nutzen. › mehr

Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen

Bankgeschäfte werden im Handwerk verstärkt über das praktische Onlinebanking-Verfahren abgewickelt. Dies bedeutet auch: Kontoauszüge werden zunehmend in digitaler Form an die Handwerker übermittelt. Dabei sind besondere Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten im Hinblick auf die elektronischen Kontoauszüge zu beachten. › mehr