Sanierung: Aufwand sofort absetzen
Neue Heizung, Wärmedämmung, Fenster und Türen – wer sein Mietshaus oder die vermietete Eigentumswohnung renoviert, kann die Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V der Einkommensteuererklärung) geltend machen. Hier kommt ein Berechnungsbeispiel und das detaillierte Schreiben des Bundesfinanzministeriums, an dem sich die Finanzämter orientieren müssen.
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