Bundesarbeitsgericht Urteil: Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins für Pensionskassenzusagen
Eine Pensionskasse kann in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Werden die Rentenzahlungen an die Mitarbeiter gekürzt, gleicht der Arbeitgeber den Differenzbetrag aus. Doch wer zahlt, wenn der Arbeitgeber insolvent wird? In welchen Fällen der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) eintreten muss, hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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