Infektionsschutz Masernschutzgesetz: Behörden stressen Handwerker mit Impfnachweispflichten – so müssen Chefs jetzt handeln
Um sensible Personengruppen vor einer Maserninfektion zu schützen, schreibt das seit 1. März 2020 geltende Masernschutzgesetz vor, das auch die in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen tätigen Dienstleister gegen Masern geimpft sein müssen. Aus Sicht des Handwerks ist das völlig ok, doch die Baubehörden in München sind nun über das Ziel hinausgeschossen.
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