Mindestlohn: Geltende Ausnahmen für Praktikanten, Saisonarbeiter und Co.
Der Bundestag hat am 3. Juli 2014 das Mindestlohngesetz beschlossen. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung am 11. Juli zu, gilt ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 in ganz Deutschland und für alle Bereiche. Allerdings gibt es Ausnahmen.
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