Die EU-Verordnung ist Teil der Richtlinie des Europäischen Parlaments über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Sie gilt für alle Personen, die Dienstleistungen erbringen, also auch für alle Handwerksbetriebe. Diese müssen für ihre Kunden folgende Informationen bereithalten.
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Die 1600 Oberbürgermeister, Ratsvertreter und Delegierte aus deutschen Städten haben Bund und Länder wegen der bisherigen Entwürfe zur Reform der Gemeindefinanzen scharf kritisiert.
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