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Zu wenig Aufträge, Krankfeiern, frech zu Kunden und Chef – Gründe für die Kündigung eines Mitarbeiters gibt es viele. Doch damit die Entlassung auch vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, muss sie richtig eingefädelt und begründet sein.

Verschwiegene Vorstrafe nicht immer Kündigungsgrund

Arbeitgeber dürfen bei der Einstellung eines Bewerbers nur Vorstrafen abfragen, die für die spätere Tätigkeit relevant sind. Verschweigen Bewerber für eine Fahrtätigkeit bei der Frage nach einer einschlägigen Vorstrafe eine Verurteilung wegen Körperverletzung, berechtigt dies Arbeitgeber weder zu einer Kündigung noch zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags. › mehr

Erschwerte Trennung

Kündigungsschutz - Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Kündigungsfristen für deutsche Betriebe verlängert. Wer dies weiß und auch die anderen Regeln kennt, spart unnötige Personalkosten. › mehr
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Sie sind gefeuert!

Kündigung Diebstahl, Untreue, Schwarzarbeit schon beim Verdacht auf eine Straftat dürfen Unternehmer Mitarbeiter fristlos entlassen. Wie Sie dabei rechtssicher vorgehen. › mehr