Firmenwagen: Nutzungsausfallentschädigung ist Betriebseinnahme
Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Firmen-Kfz ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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