Grunderwerbsteuer ohne Kaufpreis

Wer in Deutschland eine Immobilie erwirbt, muss dafür zwischen 3,5 und 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer ans Finanzamt zahlen. Fraglich ist, wie die Grunderwerbsteuer ermittelt wird, wenn es keinen Kaufpreis gibt? Die Antwort gaben die Richter des Bundesfinanzhofs.

Grunderwerbsteuer ohne Kaufpreis

Ein Grundstück wechselt seinen Eigentümer ohne Kaufpreis, wenn eine Gesellschaft ein Grundstück besitzt und mindestens 95 Prozent der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Anteilseigener übertragen werden. Den Wert der Immobilie, für den anschließend Grunderwerbsteuer fällig wird, ermittelt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz. Doch da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Erbschaft- und Schenkungssteuer die Bewertungsmaßstäbe dieses Bewertungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, scheint auch die Erhebung der Grunderwerbsteuer nach diesen Bewertungsregeln fragwürdig (Bundesfinanzhof, II R 64/08).

Tipp: Die Richter des Bundesfinanzhofs wollen diese Angelegenheit deshalb ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. In vergleichbaren Fällen sollte mit Hinweis auf dieses Urteil des Bundesfinanzhofs Einspruch eingelegt werden. Bei Verfassungswidrigkeit könnte die Grunderwerbsteuer nämlich rückwirkend wegfallen.