Checkliste: Wichtige Klauseln im Gewerbemietvertrag

Der Gewerbemietvertrag ist für Handwerksunternehmer frei verhandelbar. Für den Chef gibt es in den Verträgen entsprechend viele Drehschrauben, um die besten Rahmenbedingungen für den Betrieb rauszuholen. Ein Überblick über die wichtigsten und marktüblichen Klauseln.

Mietzeit. Ohne schriftliche Vereinbarung läuft der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit und ist quartalsweise kündbar. Besser sind Zeitmietverträge: beispielsweise eine Mietdauer von fünf Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen von je drei Jahren.

Betriebskosten. Der Vermieter kann für die Betriebskosten mehr ansetzen als beim Wohnraummietrecht. Die Außenwerbung stellt er womöglich extra in Rechnung.

Miethöhe. Dem Vermieter kann ein pauschales Mieterhöhungsrecht zustehen, er lässt sich manchmal auch an Umsätzen beteiligen oder erhöht jährlich auf Basis eines Indexwertes. Am sinnvollsten ist der Staffelmietvertrag, welcher nach Ablauf einer gewissen Laufzeit eine bestimmte Erhöhung des Mietzinses vorsieht.

Konkurrenzausschluss. Es ist ärgerlich, wenn der Schlosser in der Einkaufswelt eine Ecke weiter Konkurrenz bekommt. Das können Handwerker für Immobilien ihres Vermieters ausschließen.

Investitionen. Der Handwerker sollte klären, ob und wie Investitionen in die Immobilie nach dem Auszug zurückgebaut oder per Abschlag durch den Vermieter ausgezahlt werden. Fest mit der Immobilie verbundene Dinge gehen formal in das Eigentum des Vermieters über.