Bürgschaftsversicherungen oder Kautionsversicherungen

Bei Bürgschaften im gewerblichen Bereich gibt es wichtige Unterschiede zu privaten Bürgschaften. Ein Überblick über die wichtigsten Fakten und Varianten.

Bürgschaftsversicherungen oder Kautionsversicherungen

Im Vertragsverhältnis verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung des Beitrages und stellt dem Auftraggeber Sicherheiten für die auszuführenden Leistungen. Der Versicherer verbürgt sich für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verträge (z.B. Kauf-, Werks- und Zulieferverträge oder gestundete Steuern und Zölle).

Rechtsgrundlagen der Kautionsversicherung sind Allgemeine Versicherungsbedingungen, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Versicherungsvertragsgesetz, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und zoll-/ steuerrechtliche Vorschriften

Anträge mit Bürgschaftsvolumen unter 100.000 Euro werden regelmäßig vereinfacht geprüft. Bei einem Bonitätsindex der Creditreform 200 und 300, werden unbürokratisch Bürgschaften gewährt. Größere Volumen oder schlechte Bonität erfordern eine eingehende Prüfung der Situation des Unternehmens (wie Auftragsbestand, Daten aktuelles Geschäftsjahres oder Jahresabschlüsse).

Mit Annahme durch den Versicherer erhält der Versicherungsnehmer eine Police in der Bürgschaftsvolumen, Bürgschaftsarten und die maximale Einzelbürgschaft festgelegt sind. Der Versicherungsnehmer kann dann Bürgschaftsurkunden für Kunden anfordern.

Oft bieten Versicherer Bürgschaften ohne Sicherheiten. Bei größeren Bürgschaftsvolumen kann jedoch die Hinterlegung von Sicherheiten erforderlich werden. Diese Sicherheitsleistung kann durch Abtretung von Bankguthaben, Bankbürgschaft, Depots, Lebensversicherungen oder Rentenfonds gestellt werden.

Nur wenige Anbieter betreiben die Sparte Kautionsversicherung. Insbesondere die folgenden Versicherungsunternehmen kommen in Frage (alphabetisch sortiert):
AXA,
Attradius Deutschland (vereinzelt),
Coface Deutschland,
Euler Hermes,
QBE Deutschland,
R+V,
Versicherungskammer Bayern,
Wertgarantie,
Zürich.

Die wichtigsten Bürgschaftsvarianten im Überblick

Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Hausbank oder ein Versicherer eines Auftragnehmers verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte dadurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Mit der Bürgschaft vermeidet der Auftragnehmer, dass der Auftraggeber einen Teil des ersten Rechnungsbetrages – oft zehn Prozent – als Sicherheit einbehält.

Gewährleistungsbürgschaft. Hier verbürgt sich die Hausbank oder ein Versicherer des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Bauwerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber ansonsten als Sicherheit einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages - meist fünf Prozent - ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf dieses Kapital verzichten.

Anzahlungsbürgschaft. Bei Anzahlungen gibt es noch keine Gegenleistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verlangt daher eine Anzahlungsbürgschaft, die ihm die Sicherheit gibt, dass seine Vorleistung bei Nichterfüllung des Vertrages notfalls von einem solventen Schuldner – der Bank oder der Versicherung - zurückgefordert werden kann.