Betriebsberatung: Förderung durch KfW und BAFA

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Unternehmensberater

Handwerksbetrieben steht die kostenlose Betriebsberatung von Handwerkskammern und FachverbĂ€nden zur VerfĂŒgung. FĂŒr weitergehende Hilfen von einer freien Unternehmensberatung können Betriebe ZuschĂŒsse erhalten. DafĂŒr gibt es folgende Bundesprogramme.

GrĂŒndercoaching Deutschland

Mit diesem Programm unterstĂŒtzt die KfW ExistenzgrĂŒnder mit einen Zuschuss zu einer professionellen externen Beratung – bis zu fĂŒnf Jahre nach GrĂŒndung. Mit der geförderten Beratung können Sie zum Beispiel:

  • Ihren Businessplan optimieren
  • FinanzierungsgesprĂ€che bei Banken vorbereiten
  • Marktanalysen und Vertriebskonzepte erstellen
  • ein Controllingsystem entwickeln
  • Ihr Personalwesen optimieren

Bedingung fĂŒr die Förderung ist: Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein.

Konditionen: Sie erhalten einen Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters der KfW-Beraterbörse. Das Nettohonorar des Beraters kann bis zu 6000 Euro betragen, das förderfÀhige Tageshonorar bis zu 800 Euro netto. Derzeit liegt der Zuschussanteil in den alten BundeslÀndern bei 50 Prozent, also maximal 3000 Euro, in den neuen LÀndern bei 75 Prozent, also maximal 4500 Euro.

Informationen: www.kfw.de

Seite 2: Alles ĂŒber die Fördermöglichkeiten des Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BAFA-Förderung

Das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows fĂŒr kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tĂ€tig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen. Die Unternehmen mĂŒssen weniger als 250 Personen beschĂ€ftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Konditionen: Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer).

Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten BundeslĂ€ndern (einschl. Berlin) betrĂ€gt 50 Prozent.  maximal 1500 Euro; in den neuen BundeslĂ€ndern einschließlich des Regierungsbezirks LĂŒneburg 75 Prozent, maximal 1500 Euro.

Innerhalb der dreijĂ€hrigen Geltungsdauer der Richtlinien kann ein Unternehmen mehrere Beratungen gefördert bekommen. Voraussetzung hierfĂŒr ist allerdings, dass die einzelnen Beratungen in sich abgeschlossen sind und sich die Thematiken eindeutig voneinander unterscheiden. Liegt eine thematische Trennung vor, können mehrere Beratungen so oft bezuschusst werden, wie die einzelnen ZuschussbetrĂ€ge der geförderten Beratungen in der Summe den Betrag von 3000 Euro nicht ĂŒberschreiten.

Informationen: www.bafa.de