Betriebliche Altersvorsorge
Handwerksunternehmen können ihren Mitarbeitern verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten. Versicherungsnehmer ist der Betrieb, bezugsberechtigt ist der Mitarbeiter. Nicht alle Wege eignen sich aber für kleinere Betriebe.
Die fünf Durchführungswege
Direktversicherung. Mitarbeiter können diesen Weg als Lebensversicherung abschließen.
Tipp: Im Handwerk ist das die häufigste Wahl, weil dieser Durchführungsweg für die Unternehmen transparent und unkompliziert ist.
Pensionszusage. Sie ist nur über die Rechtsform der GmbH möglich. Die GmbH ist der Versorgungsträger. Sie kann die Versorgungsverpflichtung in der Bilanz als Pensionsrückstellungen ausweisen.
Tipp: Die Pensionszusage sollte unbedingt rückgedeckt über eine Versicherung abgesichert werden.
Pensionsfonds. Eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Einrichtung der Arbeitgeber.
Tipp: Pensionsfonds müssen in Deutschland immer gegen Insolvenz abgesichert werden.
Pensionskasse. Der Arbeitgeber kann über diese Versicherungseinrichtung Leistungen zusagen.
Tipp: Nur für größere Unternehmen geeignet.
Unterstützungskasse. Sie finanziert sich über die erwirtschafteten Erträge.
Tipp: Nur für größere Firmen interessant.