Banken
Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Außerdem sollen Bankkunden Kontokosten besser vergleichen und leichter das Konto wechseln können. An der Umsetzung hapert es aber noch.
Bisher gab es in Deutschland nur die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, dass jeder Mensch unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ein Girokonto auf Guthabenbasis bekommt.
Trotzdem haben schätzungsweise 670.000 Menschen in Deutschland kein Konto, so die Verbraucherschützer von Stiftung Warentest. Oft sind es Menschen, die in einer schwierigen finanziellen Situation sind, keinen festen Wohnsitz oder keine Ausweispapiere haben. Künftig sollen sie das sogenannte Basiskonto eröffnen können – auch Obdachlose, Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge. Bedingung ist, sie halten sich legal in der EU auf und sind geschäftsfähig.
Basiskonten für Jedermann
Das Basiskonto muss die gleichen Zahlungsdienste ermöglichen wie ein normales Girokonto: also Ein- und Auszahlungen, Lastschriften und Überweisungen. Der Kontoinhaber bekommt auch eine Zahlungskarte, kann damit aber keine Schulden machen. Das Konto wird in der Regel auf Guthabenbasis geführt.
Mit der Umsetzung klappt es aber noch nicht: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat jetzt fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Der Grund dafür sind auffällig hohe Gebühren bei sogenannten Basiskonten, die die Institute einem jeden Verbraucher zur Verfügung stellen müssen.
Die Abmahnungen der Verbraucherschützer richten sich an die Deutsche Bank, die Deutsche Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Einige dieser Geldhäuser verlangen demnach für ihr Basiskonto weit höhere Gebühren als für andere vergleichbare Kontomodelle. Bei anderen Banken müssten die Kunden etwa für Überweisungen oder Kontoauszüge zusätzliche Gebühren zahlen.
Hintergrund: Das Basiskonto wird nicht kostenlos sein. Die Kreditinstitute sollen aber „nur angemessene Entgelte verlangen“ dürfen. Obergrenzen wurden nicht festgelegt.
Einfacher Kontowechsel und transparente Kosten
Das entsprechende Gesetz vom 19. Juni 2016 setzt die EU-Zahlungskonten-Richtlinie in deutsches Recht um und enthält neben Vorgaben zum Basiskoto auch Vorgaben zum vereinfachten Wechsel des Girokontos sowie neue Transparenzvorschriften für die Kontokosten. Sie treten erst im September 2016 in Kraft.
So können Verbraucher künftig das neue Kreditinstitut beauftragen, die Daueraufträge und Lastschriften des alten Kontos zu übernehmen und Vertragspartner über die geänderte Kontoverbindung zu informieren.
Mehr Transparenz sollen Kostenübersichten und Vergleichswebseiten schaffen, die neben Kontoführungskosten und Dispozins auch Aspekte wie Größe des Filialnetzes und Zahl der Geldautomaten darstellen sollen.