Absicherung von Zahlungen Bürgschafts- und Warenkreditversicherung: Wie Sie Ihre Liquidität gezielt mit einer Versicherung schützen

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Die Wirtschaftslage ist unsicher, die Zinsen sind immer noch hoch und insbesondere der Bausektor steht unter Druck. Die Folge ist ein Vertrauensverlust – Handwerksunternehmer, aber auch ihre Kunden, verlangen öfter die Absicherung von Zahlungen per Versicherung. Denn per Bürgschafts- und Warenkreditversicherung schützen Unternehmer ihre Kunden und sich selbst.

Stefanie Haubner, kaufmännische Geschäftsführerin der Haubner Group in Neumarkt-Pölling bei Nürnberg. Der Betrieb ist im Holz- und Holzmodulbau tätig.
Stefanie Haubner, Geschäftsführerin der Haubner Group aus der Nähe von Nürnberg. Der Betrieb ist im Holzbau tätig und nutzt Versicherungen zum Schutz von Zahlungen. - © Stephan Minx

Für Stefanie Haubner ist der Einsatz von Versicherungen zum Schutz von Zahlungen heute eine Selbstverständlichkeit. Sie ist Geschäftsführerin im Handwerksbetrieb Haubner aus Neumarkt-Pölling bei Nürnberg. „Wir fertigen schwerpunktmäßig ökologische Holzmodule, die mit allen Installationen komplett im Werk hergestellt werden“, erläutert die Geschäftsführerin, die den Betrieb mit ihrem Bruder in der zweiten Generation leitet. „Die Module werden dann bei unseren Kunden, wie Schulen, Kindergärten, Asylunterkünften oder geförderten Wohnprojekten, wie Legosteine zusammengesetzt. Das ist die Bauweise der Zukunft“, erklärt sie.

Früher war der Schwerpunkt des Unternehmens Treppenbau, Carportbau und Garagen gewesen. Doch aufgrund der Baukrise sei die Nachfrage schwierig geworden. Die Unternehmerin hat flexibel auf die veränderten Marktbedingungen reagiert – und erwartet das auch von ihren Finanzierungs- und Absicherungspartnern - den Banken und Versicherungen.

Zwei Versicherungen, die schützen

Bürgschafts- und Warenkreditversicherung sind die zwei gängigsten Wege, um einen Auftrag abzusichern. Bei einer Bürgschaft schützt sich der private oder gewerbliche Auftraggeber davor, dass der Handwerksbetrieb die beauftragten Arbeiten nicht oder nicht korrekt durchführt. Bürgschaftsversicherungen schützen so beispielsweise eine Anzahlung des Kunden, die er geleistet hat, damit der Handwerker Material zur Auftragsdurchführung kaufen kann.