Bürokratie Bürokratieentlastungsgesetz: Helfen kleinteilige Änderungen gegen den Unternehmer-Frust?

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Der Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält kleinteilige Verbesserungen, aber nicht die Lösung des Problems. Welche Neuerungen geplant sind und was sie Handwerksunternehmern bringen.

Fabian Denk, Inhaber der Denk Keramische Werkstätten in Coburg.
Fabian Denk, Inhaber der Denk Keramische Werkstätten in Coburg. - © Stephan Minx

Auf vier vollen DIN-A4-Seiten erklärte der Bayerische Innenminister dem Handwerksunternehmer Fabian Denk, warum dieser ein Bußgeld von 150 Euro zahlen sollte. Der Inhaber der Denk Keramische Werkstätten in Coburg hatte es verpasst, gegenüber dem Landesamt für Statistik fristgerecht seinen Meldepflichten nachzukommen. Er hatte der Behörde für das erste Halbjahr 2022 einige Daten nicht geliefert. Denn der Unternehmer ist verpflichtet, „Auskünfte zur vierteljährlichen Produktionserhebung der Statistik im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes“ zu erteilen.

Fabian Denk meldet eigentlich regelmäßig, nur Anfang 2022 sah er sich dazu nicht in der Lage. Zu dieser Zeit war Corona im Betrieb, immer wieder fiel Personal aus. Dazu hatte die Buchhalterin das Unternehmen im Februar 2022 verlassen. „Ich war damals völlig überlastet“, so Denk. Er weigerte sich das Bußgeld zu bezahlen. Der Innenminister zeigte Verständnis für den Unternehmer, aber am Ende beschäftigte sich das Amtsgericht Coburg mit dem Fall (Aktenzeichen 6 OWi 204 Js 8530/23).