Vereinbarung der Verbände Montage von Photovoltaik-Anlagen: Sicherheitsplus für die Mitarbeiter im Dachdecker- und Elektrohandwerk

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Um die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen zu verbessern, haben das Dachdecker- und Elektrohandwerk sowie die zuständigen Berufsgenossenschaften eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese gilt seit 1. April 2024 und soll Dachdecker besser vor elektrischen Gefährdungen und Elektriker besser vor Abstürzen schützen.

Das Montieren und Instandhalten von PV-Anlagen auf Dächern ist so ein Fall, wo das Miteinander von zwei Gewerken der Abstimmung und Kooperation bedarf.
Das Montieren und Instandhalten von Photovoltaik-Anlagen erfordert eine enge Kooperation zwischen den Gewerken, um Unfälle zu vermeiden. - © Concept Killer - stock.adobe.com/Generiert mit KI

Zu wechselseitigen Gefährdungen zwischen verschiedenen Gewerken kann es nicht nur auf Großbaustellen kommen. Auch das Montieren und Instandhalten von Photovoltaik-Anlagen (PV)-Anlagen auf Dächern ist so ein Fall, wo das Miteinander von zwei Gewerken der Abstimmung und Kooperation bedarf.

Für Dachdeckerbetriebe stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eigene Mitarbeiter welche elektrotechnischen Arbeiten übernehmen dürfen. Das Elektrohandwerk muss sich der Tatsache stellen, dass schwere Verletzungen beim Arbeiten an Photovoltaik fast immer auf Absturzunfälle zurückgehen. Auf diese miteinander zusammenhängenden Gefährdungen nimmt die neue Vereinbarung Bezug. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen von den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern von

  • Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Ziel: Die hohen Photovoltaik-Unfallquoten gemeinsam senken

Das Dokument ist überraschend kurz und besteht nur aus einer einzigen Seite Text. Mehr ist auch nicht nötig, denn sowohl die Absturzsicherung als auch das sichere Durchführen von Elektroarbeiten werden längst vom berufsgenossenschaftlichen wie technischen Regelwerk erfasst. An diesen Vorgaben und Bestimmungen zum Arbeitsschutz kann und will die Verbändevereinbarung nichts ändern. Gleichwohl macht die Aktion deutlich, dass Handwerksverbände und die obersten Unfallverhüter beim Abwenden von Unfall- und Verletzungsgefahren zusammenstehen und eine gemeinsame Linie fahren.

Auf einen Blick: Die drei zentralen Punkte der neuen Vereinbarung

  1. Eine Elektrofachkraft ist unverzichtbar
    Planung und Anschluss von PV-Modulen sowie Instandhaltung von elektrischen Anlagen gehören grundsätzlich in die Hände einer Elektrofachkraft. Allerdings darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) des Dachdeckerbetriebs elektrotechnische Tätigkeiten übernehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dies unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geschieht. Diese Elektrofachkraft kann dem Dachdeckerbetrieb angehören oder – das ist für manchen vielleicht ein neuer Aspekt – einem kooperierenden Elektrotechnikbetrieb. Letzteres müssen die beiden beteiligten Betriebe dann über einen Nachunternehmervertrag regeln.

  2. Dacharbeiten nur mit Absturzsicherung durchführen
    Müssen Elektrohandwerker für Arbeiten an PV-Anlagen auf Dächer, sind Absturzsicherungen (Beispiel: Arbeits- und Schutzgerüste) notwendig. Deren Benutzung sollte gemäß einer Arbeitsanweisung erfolgen.

  3. Weiterbildung zur „EuP für PV-Anlagen“ erforderlich
    Wer als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen arbeiten soll, muss zuvor eine Weiterbildung absolviert haben. Die Inhalte der geforderten acht Unterrichtseinheiten werden zwischen den Verbänden und Berufsgenossenschaften abgestimmt. Die Aufgaben einer „EuP für PV-Anlagen“ – unter Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft –werden in einer Arbeitsanweisung beschrieben. Somit ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen auch ein Dachdeckerbetrieb elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchführen darf.

Praxistipp: Zur Vereinbarung gehören auch Mustervorlagen für die oben genannten Arbeitsanweisungen (siehe Download-Links)

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