Alternative zum Bankdarlehen Innenfinanzierung: Wie die betriebliche Altersvorsorge für Liquidität sorgen kann

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Bankdarlehen sind teuer und oft schwierig zu bekommen. Da überlegen sich mittelständische Betriebe sehr genau, ob sie eine Investition fremdfinanzieren oder das Vorhaben erst einmal zurückstellen sollten. Die Alternative zum Aufschub ist die Finanzierung per Innenfinanzierung mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Wie sie funktioniert und worauf Unternehmer achten sollten.

Unternehmer können die betriebliche Altersvorsorge für die Innenfinanzierung nutzen. - © JuanMa-stock - stock.adobe.com

"Im Grunde ist die Innenfinanzierung mit der betrieblichen Altersvorsorge ein ganz einfaches betriebswirtschaftliches Modell", sagt Manfred Baier, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer der Authent-Gruppe in Nürnberg. Diese Form der Innenfinanzierung schaffe Liquidität im Betrieb und sorge für eine sichere und bessere Altersvorsorge bei den Mitarbeitern. "Sie ist kein Steuersparmodell, hat aber tatsächlich bei einer jungen Belegschaft und Arbeitgeberzuschüssen einen Steuerspareffekt. Und sie ist sehr einfach in der Handhabung", ergänzt der Finanzexperte. Zudem sei die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein schlagendes Argument im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte.

Verträge: So funktioniert die Innenfinanzierung per bAV

Wer "Innenfinanzierung" hört, denkt meist an Abschreibungen auf Firmenkapital und bilanzielle Rückstellungen. Bei beiden Vorgehensweisen entsteht Liquidität, die Unternehmer für Investitionen ins Anlagevermögen nutzen können. Doch auch die bAV der Mitarbeiter kann zur Liquiditätsgewinnung genutzt werden. Das Vorgehen ist einfach:

Der Arbeitnehmer bestimmt, welchen Betrag seines Gehalts er monatlich für seine betriebliche Altersvorsorge verwenden will. Aus diesen Beträgen, vereinbarter Verzinsung und Zulagen des Arbeitgebers errechnet sich die Summe, die der Arbeitnehmer bei Renteneintritt erhält. Dies wird in einem Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge festgehalten und durch den Pensionssicherungsverein (PSV) gesichert.

Arbeitgeber wird Mitglied in einer pauschaldotierten Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber wird Mitglied in einer pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK). Sie ist ein versicherungsfreies Versorgungswerk, mit dem der Arbeitgeber den Altersvorsorgevertrag für seinen Mitarbeiter abschließt. Vereinbart wird immer eine Gesamtsumme, die bei Fälligkeit an den Mitarbeiter ausgezahlt wird – keine lebenslange Rente. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Promillebetrag (aktuell rund 1,9 Promille) – gerechnet auf die Versorgungssumme – an den Pensionssicherungsverein (PSV). Dieser sichert die bAV des Arbeitnehmers ab, falls der Betrieb insolvent wird.

© Bundesverband pdUK

Geldfluss: So gewinnt der Arbeitgeber Liquidität

Die bAV-Beiträge des Arbeitnehmers behält der Arbeitgeber ein. Am Ende eines Jahres überprüft der Arbeitgeber, wie seine Ertragslage ist. "Er entscheidet dann, ob und wie viel Geld er tatsächlich an die pdUK abführt", erklärt Manfred Baier. Eine monatliche Abführung an die pdUK ist also nicht nötig. Den eingezahlten Betrag erhält er unmittelbar wieder als Darlehen zurück. Durch die Einzahlung im Rahmen steuerlicher Grenzen entsteht ein Aufwand, ohne dass tatsächlich Liquidität abgeflossen ist. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann den monatlichen bAV-Betrag verwenden, um beispielsweise seinen Kontokorrentkredit zu tilgen, sein Warenlager aufzustocken oder das Geld am Kapitalmarkt zu investieren. "Die Innenfinanzierung per bAV ist daher für Unternehmer vorteilhaft, die mit dem einbehaltenen Betrag mehr Geld erwirtschaften können, als sie die mit dem Mitarbeiter vereinbarte Verzinsung des bAV-Beitrags kostet", so Baier.

Am Ende eines Jahres überprüft der Arbeitgeber, wie seine Liquiditätslage ist. "Er entscheidet dann, ob und wie viel Geld er tatsächlich an die pdUK abführt", erklärt Manfred Baier. Lediglich die Zinsen aus dem Darlehensvertrag mit der pdUK muss der Arbeitgeber einzahlen. Sie sind jedoch steuerlich gesehen ein Betriebsaufwand und werden als Betriebsausgabe mit den Gewinnen des Unternehmens verrechnet. Auch diese Zinsen erhält er wieder zurück und kann mit dieser Liquidität arbeiten.

Über die Betriebsausgabe an die pdUK entscheidet der Arbeitgeber

Er bestimmt also, wann der die Betriebsausgabe hat. Dies habe den positiven Nebeneffekt eines minimalen Verwaltungsaufwands: "Der Arbeitgeber muss beispielsweise nicht darauf achten, ob vielleicht ein Mitarbeiter während des Jahres ausgeschieden ist und seine bAV weiterhin abgebucht wurde. Er kümmert sich ein Mal im Jahr um die bAV seiner Mitarbeiter und ist die restliche Zeit des Jahres von jeder Verwaltung in diesem Bereich befreit", informiert er.

Übrigens: Die vereinbarten Beiträge des Arbeitgebers (Zuschüsse) an die pdUK sind steuerlich gesehen Betriebsausgaben und fließen erst in vielen Jahren zum Rentenbeginn ab.

Rechenbeispiel für die Innenfinanzierung

Der Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro im Monat.
Davon möchte er 100 Euro per Entgeltumwandlung für sein Alter zurücklegen, also 1.200 Euro im Jahr.

Der Arbeitgeber gibt in diesem Beispiel 20 Euro monatlich hinzu (240 Euro pro Jahr, er spart dabei Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) und verspricht, das Kapital des Mitarbeiters mit beispielsweise zwei Prozent zu verzinsen (28,80 Euro pro Jahr für 1.440 Euro).

Der Arbeitgeber hat im Jahr also 1.200 Euro zusätzlich zur Verfügung, die er verwenden kann und mit denen er mehr als 28,80 Euro verdienen muss.

"Auf diese Weise lassen sich in einem mittelständischen Betrieb mit zum Beispiel 200 Mitarbeitenden über ein Jahr hinweg gut und gerne Beträge im niedrigen sechsstelligen Bereich generieren, die später zu einem festen Zeitpunkt in einer Summe plus Zinsen von angenommenen zwei Prozent zurückzuzahlen sind", erklärt Wirtschaftsprüfer Baier.

Wie Arbeitgeber die bAV-Beiträge am Kapitalmarkt investieren

"Die Innenfinanzierung ist wie ein Darlehen. In zum Beispiel 30 Jahren bei einem 37-jährigen Mitarbeiter muss der Unternehmer das Geld zurückzahlen, mit Zinsen. Das ist ein klarer Betrag, der gut zu kalkulieren ist und eine billige Finanzierung sicherheitenfrei ermöglicht", sagt Manfred Baier. Arbeitgeber sollten daher das Geld aus der bAV so anlegen, dass es sicher ist und mehr erwirtschaftet als die Zinszusage an den Arbeitnehmer beträgt. "Wer ein gut diversifiziertes Portfolio, beispielsweise aus ETF aufbaut, konnte in der Vergangenheit mittelfristig immer einen ordentlichen Ertrag erwirtschaften", weiß Baier. Es mache aber auch Sinn, ein überzogenes Girokonto auszugleichen, da die dortigen Zinsen oft im zweistelligen Prozentbereich liegen. "Und wer mit Materialien arbeitet, die ständig teurer werden, kann die bAV-Beiträge auch verwenden, um größere Lagerbestände aufzubauen und so Kosten zu sparen", gibt Baier Tipps.

Was passiert mit der bAV, wenn Mitarbeiter kündigen?

Kündigt ein Mitarbeiter innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der bAV, steht ihm sein eigener, eingezahlter bAV-Beitrag bei Eintritt ins Rentenalter zu. Die Zulagen des Arbeitnehmers entfallen jedoch. Für den Arbeitgeber heißt das: Er darf den Steuervorteil aus seinem Arbeitgeberanteil an der bAV behalten (Fluktuationsgewinn). Auch die Liquidität bleibt ihm bis zur Fälligkeit der Versorgungszusage erhalten.

Kündigt der Mitarbeiter nach mehr als drei Jahren Betriebszugehörigkeit, bleibt sein Anspruch vollständig erhalten – und die Liquidität bleibt im Unternehmen bis zur Fälligkeit. Da die bAV eine Holschuld ist, muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche bei Eintritt ins Rentenalter bei seinem ehemaligen Arbeitgeber oder seinem Nachfolger, der pdUK oder dem Vermittler der bAV einfordern. "Tatsächlich unterbleibt dieses oft, was nachteilig für den Arbeitnehmer und von Vorteil für den Arbeitgeber ist", weiß Baier.

bAV und junge Mitarbeiter – ein Vorteil für den Betrieb

Hat ein Betrieb überwiegend junge Mitarbeiter, sind die Steuervorteile für das Unternehmen in den ersten Jahren höher als bei einer Belegschaft mit vorwiegend älteren Mitarbeitenden. "Über die Laufzeit hinweg ist der Steuereffekt in Summe aber immer gleich", so Baier. Wer überwiegend ältere Mitarbeiter habe, profitiere dennoch von der bAV: "Sucht der Unternehmer neue Mitarbeiter, kann er mit einem attraktiven Altersvorsorgesystem, einer höheren Verzinsung als bei Versicherungen und Absicherung durch den PSV punkten." Zudem sorgen die bAV für eine höhere Identifikation mit dem Unternehmen.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist die bAV sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Mitarbeiter und je höher die Beiträge, desto besser kann der Arbeitgeber mit der bAV arbeiten. "4 oder 5 Mitarbeiter sollten es aber schon sein", sagt Baier.

Innenfinanzierung, bAV und ihre Fallstricke

Wer die bAV zur Innenfinanzierung nutzen möchte, sollte folgendes Vorgehen berücksichtigen:

  • keine Rentenzusage gewähren, sondern einen Kapitalbetrag vereinbaren, der klar kalkulierbar ist und bei Renteneintritt gezahlt wird

  • keine zu hohe Verzinsung vereinbaren. Über die Länge der Laufzeit sind 1,5 bis zwei Prozent ausreichend

  • vermeiden Sie den unvernünftigen Umgang mit der Liquidität

  • seien Sie im Umgang mit der gewonnen Liquidität so sorgfältig, wie Sie es bei einem Bankdarlehen wären

  • achten Sie darauf, dass der Berater/Konzeptionär, der Ihnen die bAV vermittelt, Erfahrung sowie steuerliche und arbeitsrechtliche Kompetenz vorweisen kann
  • achten Sie darauf, dass in den bAV-Verträgen keine Mittelverwendung vorgeschrieben ist, damit ihre Flexibilität erhalten bleibt.

Zur Person Manfred Baier

© AUTHENT Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Manfred Baier beschäftigt sich beruflich seit 33 Jahren mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und gründete vor 30 Jahren die Authent-Gruppe, deren Geschäftsführer er ist. In dieser Funktion hat er bereits über 2.000 kleinere und mittlere Unternehmen bei der Einrichtung und Verwaltung sowie in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen von versicherungsfreien Versorgungswerken betreut. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachbüchern und Fachmagazinen und war 15 Jahre lang Dozent im Studiengang Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung an der Hochschule Koblenz. Im Jahr 2005 gründete er den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse (bundesverband-pduk.de/) als Informationsplattform rund um den ältesten bAV-Durchführung