Versicherung über die Gewerke Versorgungswerke: Gruppenverträge für betriebliche Altersvorsorge und Schutz vor Berufsunfähigkeit unter der Lupe

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Berufsständische Versorgungswerke werden meist von Innungen oder Verbänden der verschiedenen Gewerke gegründet. Sie bieten per Gruppenvertrag oft sehr vorteilhafte Versicherungskonditionen für Angestellte im Handwerk – und für Unternehmer. Altersvorsorge und der Schutz vor Berufsunfähigkeit stehen dabei im Fokus. Blick in einen intransparenten Markt. Plus großer Übersichtstabelle mit den Vereinbarungen verschiedener Versorgungswerke mit der Assekuranz.

Frank Bongartz, Schornsteinfegermeister aus dem Landkreis Roth und Vorsitzender des Versorgungswerk für Betriebsinhaber im Schornsteinfegerhandwerk e. V. (VBS).
Frank Bongartz, Schornsteinfegermeister aus dem Landkreis Roth und Vorsitzender des Versorgungswerk für Betriebsinhaber im Schornsteinfegerhandwerk e. V. (VBS). - © Stephan Minx

Die gesetzliche Rente mag sicher sein, aber sie reicht sicher nicht. Angestellte, die auskömmlich in den Ruhestand gehen wollen, brauchen eine zusätzliche private Vorsorge. Möglich ist diese etwa über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) – eine Rente, deren Kosten sich Arbeit­geber und Arbeitnehmer teilen und die bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität oder bei frühzeitigem Versterben an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

Damit nicht jeder Handwerksunternehmer die bAV selbstständig für seine Mitarbeiter verhandeln und abschließen muss, gibt es einerseits Pensionskassen, die sich aus der Entgeltumwandlung ­finanzieren und andererseits Versorgungswerke, die ihr Geld über Mitgliedsbeiträge erhalten. Beide verhandeln Gruppenverträge, die Unternehmer im Handwerk für sich und ihre Mitarbeiter nutzen können.

Pensionskasse Schornsteinfeger