Verkehrsrecht ZusÀtzliches Verkehrszeichen: Tempolimit kann nach Gefahrenstelle automatisch enden

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Sollten Sie nach einer Gefahrenstelle geblitzt werden, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Oftmals ist das Tempolimit automatisch schon wieder aufgehoben – und Sie mĂŒssen dementsprechend auch nicht zahlen. Darauf deutet ein Urteil des Oberlandesgerichts DĂŒsseldorf hin.

Tempolimit
Ist neben einem solchen Tempolimit ein zusätzliches Verkehrszeichen wie z.B. "Rechtskurve" an einer Gefahrenstelle aufgestellt, kann die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Gefahrenstelle automatisch aufgehoben sein. - © bluedesign, Fotolia.com

Der Fall: Vor einer Kurve stand sowohl das Schild fĂŒr ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern sowie das Gefahrenzeichen "Rechtskurve". Ein Autofahrer fuhr durch diese Kurve und geriet danach mit 32 Stundenkilometern zu viel in einen Blitzer. Gegen das Bußgeld wehrte er sich.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf gab dem vermeintlichen VerkehrssĂŒnder Recht (Az.: 2 RBs 140/16). Ein Tempolimit mit Gefahrenzeichen ende nach der entsprechenden Gefahrenstelle automatisch. Da der Fahrer auf der geraden Straße geblitzt wurde, könne das eine Geldbuße nicht rechtfertigen.

ZusÀtzliches Verkehrszeichen zum Tempolimit entscheidend

Wenn zusÀtzlich zum Tempolimit ein weiteres Verkehrszeichen die Gefahrenstelle konkretisiert (.z.B. "Rechtskurve"), kann die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Gefahrenstelle aufgehoben sein. Eine explizite Aufhebung ist laut Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht nötig.