Berufskleidung
Handwerksunternehmer können die Reinigungskosten ihrer Berufsbekleidung auch dann steuerlich geltend machen, wenn sie Hemd oder Hose zu Hause waschen.
So lautet eine Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg (Az.: 7 K 1704/13). Das positive Urteil deckt allerdings nur typische Berufskleidung ab – also etwa Blaumann oder Schutzwesten. Der Fiskus beteiligt sich nicht daran, wenn Handwerkschefs Jeans oder T-Shirt waschen.
Abnutzung der Maschine absetzbar
Abziehbar sind sowohl die unmittelbaren Kosten des Waschvorgangs (Wasser- und Energiekosten, Pulver und Spülmittel) als auch die Abnutzung sowie Instandhaltung und Wartung der Waschmaschine.
Tipp: Die Reinigungskosten dürfen geschätzt werden – etwa anhand von repräsentativen Daten der Verbraucherschutzverbände oder der Hersteller sowie mittels persönlicher Angaben dazu, wie Berufskleidung gewaschen wurde.