Europapolitik, Nachhaltigkeit, Rechtstrends, Restaurierung und Upcycling
Laut der neuen EU-Richtlinie sind Hersteller künftig verpflichtet, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte zu reparieren, wenn der Kunde dies verlangt und die Ware reparierbar ist. Auf was Handwerker beim neuen Recht auf Reparatur achten müssen.
Unsere Nutzwert-Highlights:
- Muster: Neues europäisches Standardformular für Reparaturinformationen zum herunterladen für Handwerksbetriebe. Inklusive Liste mit Geräten, für die das Recht auf Reparatur gilt.
- Podcast: Rechtsexperte Christian Reuter erklärt, was die neue EU-Richtlinie bedeutet, was auf Handwerker durch das Recht auf Reparatur zukommt und welche zusätzlichen Leistungen sie zukünftig erbringen müssen.
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Uwe Baerwindt, Inhaber von Baerwindt Hausgeräte in Rudolstadt in Thüringen, weiß aus erster Hand: „Meine Kunden kaufen ihre Geräte bevorzugt dort, wo sie auch repariert werden können.“ Er spricht von jenen Kunden, die Qualität schätzen und nicht auf billige Internetangebote zurückgreifen. „Vor allem ältere Menschen setzen auf fachkundige Beratung und verlässlichen Service.“