Rechtsschutz: Ohne ­Bankrecht

Den Streit gegen Banken müssen Anleger oft selbst finanzieren. - © iStockphoto/ Hans-Walter Untch

Ohne ­Bankrecht

Falsche Beratung, verschwiegene Provisionen, mangelhafte Wertpapierprospekte – Anlässe für eine Klage gegen Aktiengesellschaften und Banken gibt es viele. Um das Kostenrisiko zu minimieren, könnten Anleger eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Doch die Assekuranz verwendet in den Bedingungen oft Effekten- oder Prospekthaftungsklauseln, die keine Kostenübernahme gewähren. Als Beispiele nennen die Versicherungsbedingungen Anleihen, Aktien, Investmentanteile, Abschreibungsgesellschaften und Immobilienfonds.

Solche Klauseln sind unwirksam, so der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 84 /12), weil es sich bei „Effekten“ und „Prospekthaftung“ im Sprachgebrauch des täglichen Lebens nicht um fest umrissene Begriffe der Rechtssprache handelt. „Mit diesen Klauseln müssen Versicherer Anlegern Rechtsschutz gewähren“, so Andreas Tilp von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte in Kirchentellinsfurt bei Tübingen.

Tipp: Lassen Sie das Kostenrisiko eines Prozesses vom spezialisierten Anwalt berechnen und einschätzen.