Publizitätspflicht: Ordnungsgeld wird gesenkt

Allen, die es bisher verpasst hatten, einen Teil ihres Jahresabschlusses innerhalb der gesetzlichen Frist unter bundesanzeiger.de zu veröffentlichen, drohten bislang 2500 Euro Strafe. Jetzt wurde das Bußgeld gesenkt.

Über bundesanzeiger.de können Betriebe ihre Zahlen veröffentlichen. - © Bundesanzeiger

Ordnungsgeld wird gesenkt

Handwerksbetriebe mit der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG oder Genossenschaft müssen einen Teil ihres Jahresabschlusses spätestens ein Jahr nach dem Bilanzjahr unter bundesanzeiger.de veröffentlichen. Wer den Termin überschreitet, bekommt eine Verwarnung von 50 Euro. Stellt der Betrieb die Bilanz immer noch nicht online, folgt ein Ordnungsgeld von 2500 Euro. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich nun erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieses auf 500 Euro verringert wird. Mitte des Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.

Tipp: Nach dem Microbilanzgesetz brauchen Betriebe die zwei der folgenden Werte nicht übersteigen, ihre Zahlen beim E-Bundeanzeiger nur zu hinterlegen: 700000 Euro Jahresumsatz, 500000 Euro Bilanzsumme, zehn Mitarbeiter.hbk