Außenstände: Nach Urteil Geld auch eintreiben

Muss der säumige Kunde infolge eines Mahnbescheids oder Urteils die offene Rechnung endlich begleichen, darf der Handwerksbetrieb nicht jahrelang untätig bleiben. Zwar hat ein solcher „Titel“ 30 Jahre lang Gültigkeit. „Doch Gläubigern, die diese 30 Jahre als Ruhekissen verstehen und über einen längeren Zeitraum jegliche Aktivitäten einstellen, noch an ihr Geld zu kommen, droht ... eine unangenehme Überraschung in Form der Verwirkung ihrer Ansprüche“, so Udo Brückner, vom Verband der Vereine Creditreform in Neuss. Zunehmend schauten die Gerichte darauf, ob der Gläubiger seiner Forderung nachgegangen ist.

Außenstände: Nach Urteil Geld auch eintreiben

Ist dies in den Augen der Richter nicht der Fall, so muss der Schuldner nicht mehr damit rechnen, für seine alten Verbindlichkeiten einstehen zu müssen. Im Ergebnis ist ein 30 Jahre gültiger Titel nicht zwangsläufig auch die vollen 30 Jahre lang gültig. Für Gläubiger bedeutet dies, titulierte Forderungen im Rahmen eines effizienten Forderungsmanagements nicht aus den Augen zu verlieren.

Creditreform unterstützt Gläubiger dabei, ihre berechtigten Interessen zu wahren und die Verwirkung titulierter Forderungen zu verhindern. „Im so genannten Überwachungsverfahren beobachten wir, ob ein zahlungsunfähiger Schuldner wieder zu Vermögen kommt. Ist das der Fall, erfolgt ein erneuter Vollstreckungsversuch“ so Udo Brückner.

Creditreform

hbk