Bis zu 12000 Euro für junge Meister

Bis zu 12000 Euro für junge Meister

Meister-Gründungsprämie Wer als junge Meisterin oder als junger Meister einen Betrieb gründet, kann in Nordrhein-Westfalen und Berlin einen dicken Start-Zuschuss erhalten. Die Bedingungen:

NRW: Nur die erste Gründung wird in Höhe von 7500 Euro gefördert, sofern das Mindestfinanzierungsvolumen bei 25000 Euro für Männer beziehungsweise bei 20000 Euro für Frauen liegt. Der Antrag ist über die Landesgewerbeförderstelle des Handwerks in Düsseldorf zu stellen. www.lgh.de

Berlin: Hier erhalten Meisterinnen und Meister, deren Betrieb mindestens drei Jahre besteht, 7000 Euro. Wer zusätzlich noch einen Arbeitsplatz für mindestens ein Jahr schafft, kann weitere 5000 Euro Arbeitsplatzförderung beantragen.

www.hwk-berlin.de