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Schwarzarbeit: Wann Chefs bei Gefälligkeiten in Verdacht geraten
Am einfachsten ist es, Sie übernehmen als Handwerker oder Handwerkschef überhaupt keine Gefälligkeiten – auch nicht in der Familie oder unter Nachbarn, bei Kollegen oder im Verein. Denn die Abgrenzung, ob es sich um Schwarzarbeit oder um eine Gefälligkeit handelt, ist nicht trivial. Lesen Sie hier, ab wann Sie in die Gefahrenzone Schwarzarbeit geraten.
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